6 - Digitale Vorlesung Urheberrecht (Beispiele geschützter Werke) [ID:13865]
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Ja meine Damen und Herren, herzlich willkommen, schön dass Sie wieder dabei sind. In diesem

Clip wollen wir uns mit einzelnen Werken beschäftigen. Genauer, wir wollen uns mit

dem Biographen 2 Absatz 1 auseinandersetzen. Wir sind bei der Frage, was ist urheberrechtlich

geschützt? Welche Gegenstände genießen Urheberrechtsschutz? Voraussetzung ist, dass sie sich um ein

Werk handelt. Geregelten Biograph 2 Absatz 2. Was die einzelnen Voraussetzungen des Werkbegriffs

sind, das haben wir im Video gerade zuvor besprochen. In diesem Video wollen wir uns

ein paar Beispiele anschauen. Wir wollen uns wie gesagt mit Biograph 2 Absatz 1 beschäftigen,

welche insbesondere einzelne Werkkategorien aufzählen, die uns Beispiele gibt von dem,

was insbesondere urheberrechtlich geschützt sein kann, zum Beispiel Sprachwerke in der

Nummer 1. Das Ziel dieser Einheit ist, das Ziel, wenn wir jetzt einige Beispiele durchschauen

ist, dass wir ein Gefühl dafür bekommen, was denn potenziell urheberrechtlich geschützt

werden kann, wann denn die Voraussetzungen des Werkes entsprechend vorliegen. Ich möchte

dreistufig vorgehen in dieser digitalen Vorlesung. Erstens werde ich Ihnen hier in diesem Einführungsklip

jetzt ein paar weitere Beispiele geben. Ich werde mit Ihnen hier durch diese Werkkategorien

einmal durchblättern und schauen, was sich dahinter verbirgt. Zweitens darf ich Sie selbst

bitten oder einladen, vielleicht einem Lehrbuch und einem Kommentar, Sie selbst ein paar Beispiele

anzuschauen. Und drittens werden wir dann in unserem Zoom Meeting auch nochmal selber

weitere Beispiele anschauen, wo Sie vielleicht selber auch mal sich ausprobieren können,

ob ein bestimmtes Objekt, was ich Ihnen dann zugänglich mache, Urheberrechtsschutz genießt

oder nicht. Und was es hier geht, ist, dass Sie ein Gefühl dafür bekommen, was als Werk

qualifiziert und was nicht. Im konkreten Einzelfall kommt es auf Argumination darauf an oder eben

ob ein entsprechender Präzedenzfall vorliegt. Ziel ist jetzt auch dicht, deshalb, dass

wir sozusagen alle potenziellen Entscheidungen, die es hier gibt, durchsprechen, dass wir

zu allen möglichen Varianten hier uns was anschauen, sondern eben, dass wir unseren

Werkbegriff, den wir in dem vorherigen Clip kennengelernt haben, unsere abstrakten Voraussetzungen

jetzt gerade einfach mal anwenden. Also blättern wir mal durch den § 2 Absatz 1 Nummer 1.

Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere

die Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden oder Computerprogramme. Urheberrechtsschutz können

also beispielsweise genießen. Gedichte, Presseartikel, Romane, Reden, Texte auf Internetseiten, Werbeprospekte,

Bedienungsanleitungen. All das kann Urheberrechtlichen Schutz genießen, vorausgesetzt natürlich,

es handelt sich um ein Sprachwerk. Sprachwerke sind auch Computerprogramme. Hier haben wir

nochmal eine Konkretisierung im § 69a. Die § 69a fortfolgende, auch darauf hatte ich

ja schon hingewiesen, sind nochmal Spezialvorschriften für den Urheberrechtsschutz speziell von

Computerprogrammen. Bei den Computerprogrammen müssen wir natürlich wieder besonders darauf

aufpassen, dass das nicht funktional vorgegeben ist. Insoweit besteht nämlich kein Raum für

Urheberrechtsschutz. Wenn der Programmierer aber hier selber ein Programm schafft, dann

ist das natürlich durchaus möglich, dass dieses Computerprogramm dann eben auch als

Sprachwerk Urheberrechtsschutz genießt, gleichsam der Code. Ich möchte Ihnen auch noch ein

Beispiel nochmal geben vom Europäischen Gerichtshof für den Urheberrechtsschutz von Sprachwerken.

Die Entscheidung hatten wir hier schon mal eingeblendet. Es geht um die Entscheidung Funke

Medien gegen die Bundesrepublik Deutschland, Afghanistan-Papiere, um die Schutzfähigkeit

von militärischen Lageberichten. Und hier war der Europäische Gerichtshof skeptisch,

ob wir denn hier Raum für Urheberrechtsschutz haben, weil es möglicherweise am Gestaltungsspielraum

fehlt. Diese militärischen Lageberichte, die waren in dieser Entscheidung überhaupt

nicht abgedruckt. Da geht es ja auch um Geheimhaltungsinteressen, um Sicherheitsaspekte. Aber wir können uns

den Bericht natürlich vorstellen, wo ein Soldat, der für zuständig ist, um Bericht zu erfassen,

was da so täglich passiert, halt aufzuschreiben. Das ist durch eine bestimmte Struktur vorgegeben.

Dieser Soldat, der diesen Bericht verfasst hat, der sollte jetzt nicht einen Roman schreiben,

er sollte nicht sein Leben in Afghanistan spannend darstellen, sondern er sollte sachlich über die

Situation vor Ort informieren. Und da hat der UGH gezweifelt, ob es sich hier um ein Sprachwerk

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:19:55 Min

Aufnahmedatum

2020-04-22

Hochgeladen am

2020-04-22 11:16:14

Sprache

de-DE

Tags

Urheberrecht Werkbegriff
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