Ja meine Damen und Herren, herzlich willkommen, schön dass Sie wieder dabei sind. In diesem
Clip wollen wir uns mit einzelnen Werken beschäftigen. Genauer, wir wollen uns mit
dem Biographen 2 Absatz 1 auseinandersetzen. Wir sind bei der Frage, was ist urheberrechtlich
geschützt? Welche Gegenstände genießen Urheberrechtsschutz? Voraussetzung ist, dass sie sich um ein
Werk handelt. Geregelten Biograph 2 Absatz 2. Was die einzelnen Voraussetzungen des Werkbegriffs
sind, das haben wir im Video gerade zuvor besprochen. In diesem Video wollen wir uns
ein paar Beispiele anschauen. Wir wollen uns wie gesagt mit Biograph 2 Absatz 1 beschäftigen,
welche insbesondere einzelne Werkkategorien aufzählen, die uns Beispiele gibt von dem,
was insbesondere urheberrechtlich geschützt sein kann, zum Beispiel Sprachwerke in der
Nummer 1. Das Ziel dieser Einheit ist, das Ziel, wenn wir jetzt einige Beispiele durchschauen
ist, dass wir ein Gefühl dafür bekommen, was denn potenziell urheberrechtlich geschützt
werden kann, wann denn die Voraussetzungen des Werkes entsprechend vorliegen. Ich möchte
dreistufig vorgehen in dieser digitalen Vorlesung. Erstens werde ich Ihnen hier in diesem Einführungsklip
jetzt ein paar weitere Beispiele geben. Ich werde mit Ihnen hier durch diese Werkkategorien
einmal durchblättern und schauen, was sich dahinter verbirgt. Zweitens darf ich Sie selbst
bitten oder einladen, vielleicht einem Lehrbuch und einem Kommentar, Sie selbst ein paar Beispiele
anzuschauen. Und drittens werden wir dann in unserem Zoom Meeting auch nochmal selber
weitere Beispiele anschauen, wo Sie vielleicht selber auch mal sich ausprobieren können,
ob ein bestimmtes Objekt, was ich Ihnen dann zugänglich mache, Urheberrechtsschutz genießt
oder nicht. Und was es hier geht, ist, dass Sie ein Gefühl dafür bekommen, was als Werk
qualifiziert und was nicht. Im konkreten Einzelfall kommt es auf Argumination darauf an oder eben
ob ein entsprechender Präzedenzfall vorliegt. Ziel ist jetzt auch dicht, deshalb, dass
wir sozusagen alle potenziellen Entscheidungen, die es hier gibt, durchsprechen, dass wir
zu allen möglichen Varianten hier uns was anschauen, sondern eben, dass wir unseren
Werkbegriff, den wir in dem vorherigen Clip kennengelernt haben, unsere abstrakten Voraussetzungen
jetzt gerade einfach mal anwenden. Also blättern wir mal durch den § 2 Absatz 1 Nummer 1.
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere
die Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden oder Computerprogramme. Urheberrechtsschutz können
also beispielsweise genießen. Gedichte, Presseartikel, Romane, Reden, Texte auf Internetseiten, Werbeprospekte,
Bedienungsanleitungen. All das kann Urheberrechtlichen Schutz genießen, vorausgesetzt natürlich,
es handelt sich um ein Sprachwerk. Sprachwerke sind auch Computerprogramme. Hier haben wir
nochmal eine Konkretisierung im § 69a. Die § 69a fortfolgende, auch darauf hatte ich
ja schon hingewiesen, sind nochmal Spezialvorschriften für den Urheberrechtsschutz speziell von
Computerprogrammen. Bei den Computerprogrammen müssen wir natürlich wieder besonders darauf
aufpassen, dass das nicht funktional vorgegeben ist. Insoweit besteht nämlich kein Raum für
Urheberrechtsschutz. Wenn der Programmierer aber hier selber ein Programm schafft, dann
ist das natürlich durchaus möglich, dass dieses Computerprogramm dann eben auch als
Sprachwerk Urheberrechtsschutz genießt, gleichsam der Code. Ich möchte Ihnen auch noch ein
Beispiel nochmal geben vom Europäischen Gerichtshof für den Urheberrechtsschutz von Sprachwerken.
Die Entscheidung hatten wir hier schon mal eingeblendet. Es geht um die Entscheidung Funke
Medien gegen die Bundesrepublik Deutschland, Afghanistan-Papiere, um die Schutzfähigkeit
von militärischen Lageberichten. Und hier war der Europäische Gerichtshof skeptisch,
ob wir denn hier Raum für Urheberrechtsschutz haben, weil es möglicherweise am Gestaltungsspielraum
fehlt. Diese militärischen Lageberichte, die waren in dieser Entscheidung überhaupt
nicht abgedruckt. Da geht es ja auch um Geheimhaltungsinteressen, um Sicherheitsaspekte. Aber wir können uns
den Bericht natürlich vorstellen, wo ein Soldat, der für zuständig ist, um Bericht zu erfassen,
was da so täglich passiert, halt aufzuschreiben. Das ist durch eine bestimmte Struktur vorgegeben.
Dieser Soldat, der diesen Bericht verfasst hat, der sollte jetzt nicht einen Roman schreiben,
er sollte nicht sein Leben in Afghanistan spannend darstellen, sondern er sollte sachlich über die
Situation vor Ort informieren. Und da hat der UGH gezweifelt, ob es sich hier um ein Sprachwerk
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:19:55 Min
Aufnahmedatum
2020-04-22
Hochgeladen am
2020-04-22 11:16:14
Sprache
de-DE